Kein einheitliches Genehmigungsregime

Stationäre Batteriespeicher unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Genehmigungsregime. Welche Verfahren erforderlich sind, hängt von Größe, Standort und Technologie ab. Frühzeitige Abstimmung mit Behörden spart Zeit und Kosten.

Baurecht: Baugenehmigung

Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung nach Landesbauordnung (LBO) erforderlich. Im Außenbereich (§35 BauGB) sind BESS privilegiert, wenn sie unmittelbar einer privilegierten Anlage (z.B. Solarpark) dienen. Eigenständige Anlagen ohne diese Kopplung sind meist nicht ohne Weiteres privilegiert.

Immissionsschutzrecht: BImSchG

Ab bestimmten Schwellenwerten unterliegen BESS dem BImSchG – insbesondere wegen der Lagerung gefährlicher Stoffe (Elektrolyte, Kühlmittel). Ein förmliches Verfahren dauert 6–18 Monate.

Brandschutz

VdS 3829 und TRBS geben Orientierung. Anforderungen werden individuell mit Brandschutzsachverständigen abgestimmt. Für Gutachten bestehender Anlagen: Gutachten-Batteriespeicher.com.

Typische Genehmigungsdauern

VerfahrenTypische DauerZuständigkeit
Einfache Baugenehmigung3–6 MonateUntere Baubehörde
Baugenehmigung mit UVP12–24 MonateBau- und Umweltbehörde
BImSchG vereinfacht6–12 MonateUntere Immissionsschutzbehörde
BImSchG förmlich12–24 MonateRegierungspräsidium
Netzanschlussverfahren3–12 MonateNetzbetreiber

Weiterführende Informationen und persönliche Beratung

Für individuelle Fragen und weiterführende Fachinformationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Ihren zertifizierten Fachbetrieb und Gutachter für Batteriespeichersysteme in Bayern.