Kein einheitliches Genehmigungsregime
Stationäre Batteriespeicher unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Genehmigungsregime. Welche Verfahren erforderlich sind, hängt von Größe, Standort und Technologie ab. Frühzeitige Abstimmung mit Behörden spart Zeit und Kosten.
Baurecht: Baugenehmigung
Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung nach Landesbauordnung (LBO) erforderlich. Im Außenbereich (§35 BauGB) sind BESS privilegiert, wenn sie unmittelbar einer privilegierten Anlage (z.B. Solarpark) dienen. Eigenständige Anlagen ohne diese Kopplung sind meist nicht ohne Weiteres privilegiert.
Immissionsschutzrecht: BImSchG
Ab bestimmten Schwellenwerten unterliegen BESS dem BImSchG – insbesondere wegen der Lagerung gefährlicher Stoffe (Elektrolyte, Kühlmittel). Ein förmliches Verfahren dauert 6–18 Monate.
Brandschutz
VdS 3829 und TRBS geben Orientierung. Anforderungen werden individuell mit Brandschutzsachverständigen abgestimmt. Für Gutachten bestehender Anlagen: Gutachten-Batteriespeicher.com.
Typische Genehmigungsdauern
| Verfahren | Typische Dauer | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Einfache Baugenehmigung | 3–6 Monate | Untere Baubehörde |
| Baugenehmigung mit UVP | 12–24 Monate | Bau- und Umweltbehörde |
| BImSchG vereinfacht | 6–12 Monate | Untere Immissionsschutzbehörde |
| BImSchG förmlich | 12–24 Monate | Regierungspräsidium |
| Netzanschlussverfahren | 3–12 Monate | Netzbetreiber |
Weiterführende Informationen und persönliche Beratung
Für individuelle Fragen und weiterführende Fachinformationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Ihren zertifizierten Fachbetrieb und Gutachter für Batteriespeichersysteme in Bayern.