Kein einheitliches Speicherrecht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Batteriespeicher in Deutschland sind auf mehrere Gesetze verteilt. Ein einheitliches Speichergesetz gibt es nicht. Projektentwickler und Betreiber müssen mehrere Regelwerke im Blick haben.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Zentrales Regelwerk für Netzbetrieb und Netznutzung. Relevant: Netzanschlussrecht (§17–19 EnWG), Netzentgelte und die Einordnung von BESS als Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage. Die Speicherstromverordnung hat die doppelte Netzentgeltbelastung erheblich reduziert.
EEG 2023
Erstmals explizite Regelungen für Speicher: Kombination von Solaranlagen mit Batteriespeichern, Direktvermarktungspflichten, Anlagenzusammenlegungsregeln für kombinierte Projekte.
BImSchG
Größere BESS können der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen (Lagerung gefährlicher Stoffe). Mehr: Genehmigungsverfahren.
EU-Batterienverordnung (EU 2023/1542)
Neue Anforderungen an Nachhaltigkeit, CO₂-Fußabdruck und Recycling. Ab 2027 benötigen stationäre Industriebatterien einen "Batterie-Pass" mit umfassenden Produktinformationen. Beschaffungsentscheidungen sollten diese Anforderungen bereits heute berücksichtigen.
Netzentgeltbefreiung
Seit der Speicherstromverordnung (2022) sind Stromspeicher beim Beladen von Netzentgelten, Konzessionsabgaben und bestimmten Umlagen befreit, sofern der gespeicherte Strom nachweislich wieder ins Netz eingespeist wird. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit von Arbitrage-Strategien erheblich.
Weiterführende Informationen und persönliche Beratung
Für individuelle Fragen und weiterführende Fachinformationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Ihren zertifizierten Fachbetrieb und Gutachter für Batteriespeichersysteme in Bayern.